Konsequente Verfolgung von virtuellem Kindsmissbrauch

Im Juni 2007 habe ich eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, virtuelle Darstellungen im Bereich Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer offensichtlich erwachsenen Person (sogenanntes “Grooming”) unter Strafe zu stellen. In der Herbstsession 2009 ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt und hat die Motion angenommen. Meine Forderung, dass Kinderpornographie und Kindsmissbrauch auch im Internet strafbar sein müssen, konnte somit erfolgreich durch das Parlament gebracht werden.

Auf der Plattform “Second Life” tummeln sich mittlerweile 3,7 Millionen Menschen aus aller Welt. Sie haben sich einen Avatar (Spielfigur) zugelegt, also die Verkörperung einer digitalen Identität, und bewegen sich nach Art von Harry Potter mit einem Teleporter durchs Land der “unbegrenzten” Online-Möglichkeiten – teilweise leider auch mit offensichtlich perversen Absichten. Der Staat muss deshalb von vornherein klarmachen, dass es sich auch bei einer virtuellen Vergewaltigung um eine Straftat handelt. Artikel 197 des Strafgesetzbuches (Pornografie) erfasst grundsätzlich nicht nur reale, sondern auch virtuelle Darstellungen. Der Bundesrat soll aber die Fragen im Detail abklären und nötigenfalls eine geeignete Ergänzung des Strafgesetzbuches vorschlagen.

Bezüglich der Anbahnung eindeutig sexueller Dialoge mit Kindern im Internet (sogenanntes Grooming) liegt gemäss heutigem Recht ein strafbarer Versuch zu sexuellen Handlungen mit Kindern nur dann vor, wenn die erwachsene Person dem Vorschlag für ein Treffen gewisse konkrete Handlungen folgen lässt, sich beispielsweise am vereinbarten Treffpunkt einfindet. Aber bereits mehrere Staaten (Kanada, Grossbritannien, Australien u. a.) haben ihre Gesetze in dem Sinne geändert, dass sich bereits strafbar macht, wer im Verlaufe eines Internet-Dialoges einem Kind ein Treffen zur Vornahme von sexuellen Handlungen bloss vorschlägt. Für mich ist es wichtig, eine solche gesetzliche Regelung gegen das Grooming auch in der Schweiz zu prüfen. Diese Frage wird in der Diskussion zum Beitritt der Schweiz zur Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch auch ein Thema sein. Ich verlange, dass die Schweiz dieser Europaratskonvention beitritt und den entsprechenden Kinderschutz auch in unserer Gesetzgebung festlegt.

Wird der Missbrauch des Internets für kriminelle Absichten und sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht beendet, so gerät die gesamte Technologie in Misskredit. Die wichtige Wirtschaftsbranche darf nicht in den Dunstkreis von illegalem Treiben gelangen; daraus würden sich für den Standort Schweiz schon mittelfristig negative Auswirkungen ergeben.

Viola Amherd

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